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   OLG Frankfurt, 03.02.2021 - 2 Ss OWi 1228/20   

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https://dejure.org/2021,14725
OLG Frankfurt, 03.02.2021 - 2 Ss OWi 1228/20 (https://dejure.org/2021,14725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 Ss OWi 1228/20 (https://dejure.org/2021,14725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 Ss OWi 1228/20 (https://dejure.org/2021,14725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 StVG, § 25 StVG, § 79 Abs 1 S 1 Nr 2 OWiG
    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei aus Unkenntnis verursachter Fehlinterpretation einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei um mehr als 100% überhöhter Geschwindigkeit.

  • bussgeldsiegen.de

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung - Unkenntnis über Geschwindigkeitsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 24 StVG ; § 25 StVG ; § 79 Abs 1 S 1 Nr 2 OWiG
    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei aus Unkenntnis verursachter Fehlinterpretation einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei um mehr als 100% überhöhter Geschwindigkeit.

  • rechtsportal.de

    § 24 StVG ; § 25 StVG ; § 79 Abs 1 S 1 Nr 2 OWiG
    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei aus Unkenntnis verursachter Fehlinterpretation einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei um mehr als 100% überhöhter Geschwindigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Produktionsstopp in der Pharmaindustrie, weil ein Fahrverbot droht?

  • beck-blog (Auszüge)

    Fehldeutung der Geschwindigkeitsbegrenzung? Trotzdem ist Vorsatz möglich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2021 - 2 Ss OWi 1228/20
    Beruht das verkehrsordnungswidrige Verhalten auf einem aufgrund mangelnder präsenter Kenntnis der Straßenverkehrsvorschriften beruhenden Wertungs- bzw. Interpretationsirrtum des Betroffenen über die rechtliche Bedeutung der von ihm optisch richtig und vollständig wahrgenommenen Beschilderung ist regelmäßig von einem vermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen, der den Tatvorsatz unberührt lässt (OLG Bamberg, BeckRS 2015, 20269; Gürtler/Thoma, in: Göhler, OWiG, 18. Auflage, § 11 Rdnr. 30).
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